Allgemeine Geschäftsbedingungen für Affiliates
Präambel
Die Sonnwerk GmbH,
Taubstummengasse 13/4,
1040 Wien,
(nachfolgend bezeichnet als „Sonnwerk“) bietet über die Vertriebsplattform https://sonn-werk.at/(nachfolgend bezeichnet als „Vertriebsplattform“) Produkte an. Über den dort vorhandenen Online-Bestellprozess wird es dem Endkunden ermöglicht, Waren (nachfolgend bezeichnet als „Produkte“) von Sonnwerk zu erwerben. Daneben ermöglicht die Vertriebsplattform auch werbetreibenden Dritten (nachfolgend bezeichnet als „Affiliates“ oder „Vertragspartner“) im Internet zu bewerben, oder in sonstiger Weise Aufmerksamkeit für das jeweilige Produkt zu erzeugen (nachfolgend bezeichnet als „Affiliate Programm“). Entschließt sich ein Endkunde zum Erwerb eines Produkts, erhält der Affiliate Provision. § 1 Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen Sonnwerk und dem Affiliate im Rahmen des Affiliate Programms. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Der Affiliate muss sich mit den bei der Anmeldung abgefragten Daten für das Affiliate Programm auf unserer Plattform registrieren. Wenn der Affiliate durch die Aktivierung eines Kontrollkästchens im Rahmen der Registrierung bestätigt, die Bestimmungen dieser Vereinbarung zur Kenntnis genommen zu haben, unterliegen die Nutzungen dieser Vereinbarung.
Das Angebot von Sonnwerk richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S. des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und § 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) oder Kleinunternehmer i.S. des § 6 Umsatzsteuergesetz (USt).
Ob der Affiliate Unternehmer oder Kleinunternehmer ist, muss er im Registrierungsprozess bekannt geben. Wenn der Affiliate mit Sitz in Österreich eine Gutschrift mit Mehrwertsteuer wünscht, muss er das auch im Registrierungsprozess gemeinsam mit der UID Nummer bekannt geben. Affiliates mit Sitz in der EU erhalten eine reverse Charge Gutschrift ohne Umsatzsteuer, wenn sie ihre UID Nummer im Registrierungsprozess bekannt gegeben haben. Sollte sich seine Eigenschaft ändern, hat der Affiliate dies rechtzeitig per E-Mail vor der nächsten Rechnungslegung bekannt zu geben (vg. Punkt 7).
- 1 Affiliate Programm
- Im Rahmen des Affiliate Programms können Affiliates ein Produkt bewerben und somit den Absatz des Produktes fördern („Promotion“). Für diese Tätigkeit erhält der Affiliate von Sonnwerk eine Provision, nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Endkunden gültigen und im Dashboard zugänglichen Provisionssheet.
- Die Durchführung einer Promotion mit dem Ziel, einen Anteil des durch die Promotion erzielten Verkaufspreises (Provision) zu erhalten, erfolgt zu folgenden Bedingungen:
- Bei der Bewerbung eines Produkts nutzt der Affiliate die zutreffenden Marken, Logos und Namen.
- Der Affiliate willigt ein, dass ihn Sonnwerk für dessen Produkte der Affiliate in der Vergangenheit bereits geworben hat, kontaktieren und über neue Aktionen und Produkte informieren darf.
- Der Affiliate ist gegenüber den Betroffenen, die den Link nutzen, datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Der Affiliate ist verpflichtet, die Betroffenenrechte (insbesondere Information gemäß Art. 12,13 DSGVO) gegenüber den Betroffenen wahrzunehmen und einen entsprechenden Hinweis in unmittelbarer Nähe des Links zu platzieren.
- Der Vertragspartner unterlässt die unerlaubte und unberechtigte Nutzung oder einen anderweitigen Verstoß, Verletzung oder Entwendung von Schutzrechten Dritter wie Patenten, Urheberrechten, Markenrechten oder auch Persönlichkeitsrechten, Namensrechten, Handelsgeheimnissen oder sonstigen Rechten an geistigem oder geschützten Eigentum.
- Der Vertragspartner unterlässt folgende Handlungen:
- Werbung für Gewalt;
- Werbung für sexuell anstößige Inhalte;
- Werbung für Alkohol, Tabak und Medikamente;
- Werbung für Diskriminierungen aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter, Verleumdung jeglicher Personen, Einbeziehung von Marken bzw. Markenkennungen oder jeglichen urheberrechtlich geschützten Inhalten, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet ist;
- Einbeziehung jeglicher Varianten oder falschen Buchstabierungen von Drittmarken bzw. Markenkennungen in jeglichen Domainnamen, Benutzernamen oder anderen Bezeichnungen;
- Nutzung des Affiliatesystems als Rabattsystem;
- Werbung für Produkte mit unlauteren, rechts- oder sittenwidrigen Methoden.
Solche Inhalte dürfen weder auf den Kanälen des Affiliates selbst integriert sein noch darf von den Affiliate-Kanälen aus zu entsprechenden Inhalten auf anderen Websites verlinkt werden.
- 2 Produktverkauf Das Anbieten von Produkten zum Verkauf gestaltet sich wie folgt:
- Der Affiliate legt einen Social Media Account oder eine Internetseite an und beschreibt das Produkt von Sonnwerk. Er erhält sodann von Sonnwerk einen Link, den er auf seiner Website hinter dem entsprechenden Button („jetzt kaufen“, „jetzt kostenpflichtig bestellen“, o. Ä.) hinterlegt.
- Sofern sich ein Endkunde entschließt, ein Produkt zu erwerben, klickt der Endkunde auf den entsprechenden Button („jetzt kaufen“, „jetzt kostenpflichtig bestellen“, o. Ä.). Sodann wird der Endkunde auf ein von Sonnwerk bereitgestelltes Bestellformular umgeleitet. Hier wird der Endkunde in dem dort angebotenen Online-Bestellprozess darüber informiert, dass Sonnwerk der Verkäufer des Produktes ist und erhält alle rechtlich relevanten Informationen zu seiner Bestellung. In diesem Bestellprozess muss der Endkunde, um das Produkt zu erwerben, Angaben zu seiner Person machen, die Zahlungsart auswählen, die hierfür notwendigen Angaben machen und den Zahlungsvorgang auslösen. Sonnwerk ermöglicht dem Endkunden verschiedene Bezahlarten. Zahlungsempfänger und Rechnungsstelle ist Sonnwerk.
- 3 Email-Versand
E-Mail-Werbung, die für uns wirbt, darf nur erfolgen, wenn dies von uns zuvor freigegeben wurde.
Folgende Handlungen sind im Rahmen der vorvertraglichen oder vertraglichen Leistungserbringung gegenüber Kunden von Sonnwerk nicht gestattet:
- Das Versenden sowie das Initiieren oder Herbeiführen des Versands von E-Mails an Personen, die den Erhalt derartiger Nachrichten nicht explizit angefordert haben, beispielsweise im Rahmen der Versendung unverlangter Werbe-Emails, der Ausführung von sogenannten E-Mail-Blasts oder zur Überflutung öffentlicher Foren beispielsweise Blogs, Message Boards, vertraulicher Listen, Auktions-Websites sowie Oldnet, Newsnet und Newsgroup oder sonstigen Diensten;
- Das Versenden sowie das Initiieren oder Herbeiführen des Versands von E-Mails an Personen, die explizit keine weiteren E-Mails von dem Vertragspartner möchten;
- Die Verwendung falscher oder irreführender Tatsachen im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
- die Verwendung von Mousetraps oder Fenstern, die immer nur angezeigt werden, indem sich neue Fenster öffnen oder die sich nicht mehr schließen lassen;
- das Weglassen einer funktionierenden Antwortadresse (bzw. eines funktionierenden Hyperlinks) in der E-Mail-Adresse, über die der Empfänger mindestens 30 Tage lang nach Versand des emails mitteilen kann, dass er keine weiteren E-Mails vom Vertragspartner wünscht. Geben zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist für die Funktion des Links oder der Antwortadresse vor, gelten diese entsprechend.
- 4. Der Vertragspartner unterlässt sämtliche strafbare Handlungen, sowie Handlungen entgegen der guten Sitten.
Jegliche Form des Missbrauchs, d.h. die Generierung von Produktbestellungen über unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, die gegen geltendes Recht und/oder diese AGB verstoßen, ist untersagt. Dem Affiliate ist es insbesondere untersagt, selbst oder durch Dritte zu versuchen, mittels einer oder mehrerer der folgenden Praktiken Bestellungen und/oder Sales zu generieren oder für eine Zuordnung zum Partner zu sorgen:
- Vortäuschung von Produktbestellungen, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben, z.B. durch die unberechtigte Angabe fremder oder die Angabe falscher oder nicht existierender Daten bei Bestellungen von Waren auf unserer Website,
- Verwendung von Werbeformen, die zwar ein Tracking ermöglichen, dabei jedoch die Werbung nicht, nicht wahrnehmbar oder nicht in der vorgegebenen Form und/oder Größe anzeigen.
- Cookie Dropping: Cookies dürfen nicht bereits beim Besuch der Webseite gesetzt werden, sondern ausschließlich, wenn der Nutzer Affiliate-Webseite zuvor in freiwilliger und bewusster Weise das Werbemittel angeklickt hat,
- sonstige Formen des Affiliate Frauds (insbesondere Cookie Spamming, Forced Clicks, Affiliate Hopping) sowie die Nutzung von Layern, Add-ons, iFrames und der Postview-Technologie, um damit für eine Erhöhung von Bestellungen zu sorgen.
Dem Affiliate ist es untersagt, den Eindruck zu erwecken, dass es sich bei seinen Kanälen um ein Projekt von uns handelt oder dass ihr Betreiber mit uns in einer Weise wirtschaftlich verbunden ist, die über das Partnerprogramm und diesen Vertrag hinausgeht. Jede Verwendung von Materialien oder Inhalten aus unserem Auftritt bedarf unserer vorherigen schriftlichen Freigabe.
Dem Affilliate ist es untersagt, mehrere Accounts mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen zu betreiben.
Der Affiliate verpflichtet sich, die Websiten und Auftritte auch im Übrigen im Einklang mit geltendem Recht zu betreiben und insbesondere ein ordnungsgemäßes Impressum und eine Datenschutzerklärung vorzuhalten.
Der Affiliate wird unverzüglich Werbemittel von den Kanälen entfernen, wenn er von uns dazu aufgefordert wird. Dies gilt auch und insbesondere für Kanäle, auf denen wir eine Einbindung der Werbemittel gleich aus welchem Grund nicht oder nicht mehr wünschen.
Der Affiliate wird keine keywords buchen, die unseren Namen, Firmenschlagworte oder Marken enthalten.
Der Affiliate verpflichtet sich, elektronische Angriffe jeglicher Art auf unser Trackingsystem und/oder unsere Websites zu unterlassen. Als elektronische Angriffe gelten insbesondere Versuche, die Sicherheitsmechanismen des Trackingsystems zu überwinden, zu umgehen oder auf sonstige Art außer Kraft zu setzen, der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten, das Anwenden und/oder Verbreiten von Viren, Trojanern, Brute-Force-Attacken, Spam oder die Verwendung von sonstigen Links, Programmen oder Verfahren, die das Trackingsystem, das Partnerprogramm oder einzelne Beteiligte des Partnerprogramms schädigen können.
- 5 Beendigung / Sperrung
- Sonnwerk ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die Kundenkonten des Vertragspartners vorübergehend oder endgültig und fristlos zu sperren, wenn der Grund zur Annahme für eine Beteiligung des Vertragspartners an folgenden Handlungen oder eine Beteiligung an denselben besteht:
- Versendung unerwünschter Werbung (Spam) und sonstige unlautere Verkaufsaktivitäten oder Datenerhebungen (z.B. Fishing, o.ä.);
- Sämtliche strafbare Handlungen gegen Sonnwerk, Endkunden oder beteiligter Dritter;
- Verstoß gegen Schutzrechte Dritter;
- bewusst falsche oder irreführende Aussagen, die gegen Verbraucherschutzrechte sowie gegen Wettbewerbsrechte verstoßen;
- bewusst falsche oder irreführende Aussagen gegenüber Sonnwerk;
- Tatsachenbehauptungen oder Andeutungen in der Öffentlichkeit, die geeignet sind, das Ansehen von Sonnwerk zu beeinträchtigen und/oder zu beschädigen, unabhängig von deren Wahrheitsgehalt;
- diskriminierende, beleidigende und strafbewehrte Aussagen gegenüber Endkunden;
- Anstiftung der Endkunden oder beteiligter Dritter zu strafbarem Verhalten;
- Nichteinhaltung der von Sonnwerk vorgegebenen Richtlinien;
- Irreführung von Kunden durch Manipulation des Bestellvorgangs.
- Verstöße gegen geltendendes Recht oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Für die ordentliche Kündigung bestimmen die Parteien eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Ist die Beendigung dieser Frist nicht zumutbar, so kann diese bis auf eine angemessene Frist verlängert werden.
- Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
- Im Falle des Vorliegens eines außerordentlichen Kündigungsgrundes für Sonnwerk schließt Sonnwerk den Vertragspartner vom Zugang zu den Sonnwerk Services aus. Im Falle einer solchen Kündigung stellt der Vertragspartner die Nutzung sämtlicher Services sofort ein.
- 7 Vertragsschluss Verkauf / Rechnungsstellung / Auszahlungsregeln
- Der Affiliate hat Anspruch auf Provision wenn der Kaufvertrag abgeschlossen ist und der Endkunde nicht zurückgetreten ist und nicht reklamiert hat.
- Sonnwerk weist und zahlt die jeweils gültige Umsatzsteuer auf Rechnungen nur dann aus, wenn der Vertragspartner rechtzeitig vor Rechnungslegung Sonnwerk die gültige Umsatzsteuer-Id mitgeteilt hat. Ein nachträglicher Anspruch auf Korrektur der Rechnung besteht nicht.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Änderungen der Adresse, der Firmierung oder andere, vergleichbare Änderungen, die im Zusammenhang mit den für die Vertragsdurchführung benötigten Angaben des Vertragspartners stehen, Sonnwerk unverzüglich mitzuteilen.
- Der Provisionsanspruch des Affliliates entsteht nach Abschluss des Kaufvertrages zwischen Sonnwerk und dem Endkunden und nach Eingang des Kaufpreises bei Sonnwerk und nach Ablauf der Rücktrittsfrist des Endkunden. Der Anspruch auf Auszahlung der Provision entsteht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Endkunde nicht zurücktritt und den Kaufvertrag nicht aus Gründen der Gewährleistung, Irrtum, Schadenersatz etc. im Nachhinein auflöst, mindert abändert oder dergleichen. Der Auszahlungsbetrag verringert sich entsprechend, sofern aufgrund eines solchen Anspruchs des Endkunden auf Gewährleistung, Irrtum, Schadenersatz etc. nur Teilzahlungen, Raten oder Abschläge durch den Endkunden gezahlt werden.
- Als Kaufvertragsabschluss gilt eine über https://sonn-werk.at/ über durchgeführte von Sonnwerk bestätigte Bestellung von einem oder mehreren Produkten, die bezahlt und versendet wurde. Rückabwicklungen (z.B. wenn der Endkunde nicht gezahlt hat oder von ihm geleistete Zahlungen erstattet werden) – gleich aus welchem Grund – führen dazu, dass der Affiliate keinen Anspruch auf Provision hat.
- Der Provisionsanspruch erlischt, sofern der zugrundeliegende Kaufvertrag rückabgewickelt wird und Sonnwerk den Kaufpreis an den Endkunden zurückzahlt. Sofern der Vertragspartner zum Zeitpunkt der Rückabwicklung die Provision bereits erhalten hat, ist er zur Rückerstattung verpflichtet. Sonnwerk ist berechtigt, diesen Rückzahlungsbetrag mit laufenden Provisionen zu verrechnen (Aufrechnung).
- Im Regelfall zahlt Sonnwerk zum nächstmöglichen Auszahlungstermin, frühestens 14 Tage nach Ablauf der Rücktrittsfrist des Endkunden.
- Ist gegen den Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet worden, so ist Sonnwerk berechtigt, alle Auszahlungen ab Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens bis zur endgültigen Freigabe durch den Insolvenzverwalter oder bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens einzubehalten.
- Von einer Vermarktung durch den Affiliate ist auszugehen, sofern der Vertragsschluss zwischen Endkunden und Sonnwerk spätestens 180 Tage nach Betätigung des jeweiligen Affiliatelinks zu dem erworbenen Produkt durch den Endkunden erfolgt. Alle Daten zur Nachverfolgbarkeit zwischen Affiliatelink und Vertragsschluss werden nach 180 Tagen durch gelöscht. („First Cookie Wins“)Sonnwerk trifft keine Zahlungspflicht, wenn und soweit das Trackingsystems ausfällt oder eine sonstige Fehlfunktion verursacht wird, die dazu führt, dass eine Zuordnung von Sales und Bestellungen zu einzelnen Affiliates nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich ist.
- Sonnwerk wird dem Affiliate eine steuerrechtlich gültige Abrechnung in seinem Kundenkonto zur Verfügung stellen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Abrechnungen, Aufstellungen oder Übersichten umgehend nach Verfügbarkeit zu prüfen. Einwendungen gegen die inhaltliche Richtigkeit müssen längstens innerhalb von 60 Tagen mindestens in Textform erhoben werden. Wenn der Vertragspartner Fehler in einer Gutschrift oder Rechnung nicht innerhalb von 60 Tagen nach Erstellung reklamiert, gilt die Gutschrift bzw. Rechnung als genehmigt. Weitere Reklamationen sind dann ausgeschlossen.
- Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass die Rechnungen ausschließlich elektronisch übersandt werden.
- Nicht vergütungspflichtig sind Bestellungen, die zustande kommen, obwohl Sonnwerk den Partner zu der Entfernung der Werbemittel aufgefordert hat. Dies gilt ab dem Zeitpunkt der Aufforderung.
- Die maximale Provisionslaufzeit pro geworbenen Nutzer beträgt 36 Monate ab dessen Registrierung. Diese Frist gilt auch für den Antrag auf Provionsauszahlung, der binnen 36 Monaten ab Ablauf der Bestellung des Endkunden geltend zu machen ist. Nach diesem Zeitraum verfällt der Provisionsanspruch. 36 Monate ab der ersten Bestellung ist auch jener Zeitraum, in dem ein Anspruch auf Provision für Folgekäufe besteht, wenn der Endkunde in Folge über die Website von Sonnwerk direkt bestellt hat.
- Alle angegebenen Provisionen verstehen sich als Netto-Entgelt und werden bei erbrachtem Nachweis der Umsatzsteuerpflicht Affiliates mit Sitz in Österreich zuzüglich 20 % Umsatzsteuer ausgezahlt. Bei Affiliates mit Sitz in der EU wird bei bei Angabe der UID Nummer in der Registrierung oder per E-Mail danach ab Bekanntgabe der UID Nummer Ust-frei reverse charge ausbezahlt.
- Wenn vom Affiliate kein Nachweis der Umsatzsteuerpflicht erbracht wird, wird, sowohl bei Sitz in der EU als auch in Österreich, von einem Kleinunternehmer ausgegangen und Ust-frei ausbezahlt.
- Die Provision wird jeweils mit Ablauf der Rücktrittsfrist im internen Konto des Affiliate gutgeschrieben. Die Auszahlung der Vergütungsansprüche kann jederzeit über das Dashboard beantragt werden. Provisionsansprüche sind nur fällig, wenn ein Mindestauszahlungsbetrag von 10,- Euro erreicht ist. Der Affilate hat das Recht, auch geringere Beträge gegen Erstattung einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von 5,- Euro zu verlangen. Die Gebühr wird von dem auszuzahlenden Betrag einbehalten.
- Die Auszahlung erfolgt per Paypal oder Auszahlung auf das vom Affiliate im Registrierungsprozess oder bekannt gegebene Konto.
- 8 Schutzrechte
- Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, Namen, Marken oder andere Rechte an geistigem Eigentum von Sonnwerk in irgendeiner Form, die eine Assoziierung mit Zugehörigkeit zu bzw. die Billigung durch Sonnwerk unterstellt, ohne die ausdrückliche vorab und in Schriftform erteilte Genehmigung durch Sonnwerk zu verwenden.
- Eine durch Sonnwerk erteilte Genehmigung kann jederzeit entzogen werden.
- Sonnwerk erteilt dem Vertragspartner eine eingeschränkte widerrufliche Genehmigung, den Namen und die Marke Sonnwerk ausschließlich auf folgende Weise zu nutzen:
- als Wasserzeichen;
- in einem Beschreibungstext einer Internetseite als Schlüsselwort;
- als Suchbegriff;
- Seeding-Element bei einer Internet-Suchmaschine;
- in Metatext oder in einem verborgenen Text;
- um Produkte zu identifizieren oder in Verbindung mit Werbung.
- 9 Datenschutz und Geheimhaltungsverpflichtung
- Im Rahmen der Zusammenarbeit erhält der Vertragspartner ggf. Zugriff auf vertrauliche Informationen. Vertrauliche Informationen in diesem Zusammenhang sind u.a. Informationen von Käufern, technische Daten, Markplatzstatistiken und Vertriebsdaten, Know-how, Informationen zu Geschäftsprozessen, Methoden und Marketingstrategien. Diese vertraulichen Informationen darf der Vertragspartner mit Ausnahme der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen der Zusammenarbeit nicht anderen Personen gegenüber offenlegen oder zum eigenen Nutzen oder zum Nutzen einer anderen Person verwenden.
- Die vertraulichen Informationen dürfen nicht dazu verwendet werden, den Verkauf von Produkten zu bewerben, die direkt oder indirekt im Wettbewerb zu Sonnwerk stehen.
- Der Vertragspartner erhält personenbezogene Daten von Dritten ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Für eine darüber hinausgehende Verwendung der übermittelten personenbezogenen Daten (bspw. zu Werbezwecken) hat der Vertragspartner als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO allein für die Rechtmäßigkeit der Verwendung zu sorgen.
- 10 Schad- und Klagloshaltung
- Der Vertragspartner hält Sonnwerk hinsichtlich Schadenersatzforderungen und Haftungsansprüchen, Forderungen und Kosten (einschließlich der Kosten für eine juristische Beratung und für die Verteidigung sowie angemessene Anwaltskosten und Prozess- und Gerichtskosten) schad- und klaglos für den Fall, dass gegen Sonnwerk Forderungen im Zusammenhang mit der Promotion geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, sofern der Vertragspartner nachweist, dass der Vertragspartner den Schaden nicht zu vertreten hat.
- 11 Verfügbarkeit und Haftungsbeschränkung
- Sonnwerk bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit des Shops. Jedoch können durch technische Störungen (wie z. B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten. Eine daraus resultierende Haftung ist ausgeschlossen.
- Die Haftung von Sonnwerk gleich aus welchem Rechtsgrund ist im übrigen ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf („wesentlichen Vertragspflicht“), sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet Sonnwerk unbeschränkt.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen entsprechend.
- 12 Schlussbestimmung
- Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist der Sitz von Sonnwerk.
- Soweit der Vertragspartner Unternehmer ist, ist der Sitz von Sonnwerk ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
- Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich auf Anfrage mittels eines amtlichen Ausweisdokumentes zu identifizieren. Bis zur Identifikation ist Sonnwerk berechtigt, die betreffenden Konten für Auszahlungen und Verkäufe sowie für die Tätigkeit als Affiliate zu sperren.
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Die Vertragssprache ist Deutsch.